Antworten auf Ihre Fragen

Hier bieten wir einige Antworten des Schulreferats auf die Fragen, die der GKB bis heute schriftlich eingereicht hat.
Manchmal dauert es etwas länger, bis das Problem gelöst wird, aber wir bleiben dran.

Falls Sie auch eine Frage haben, die noch nicht beantwortet wurde, wenden Sie sich bitte an uns per E-Mail: info@gkb.musin.de

FAQ:

  1.  Was ist der GKB?
    Der GKB ist die Interessensvertretung aller Münchner Eltern, deren Kind einen städtischen Kindergarten oder eine Kooperationseinrichtung besucht.
    Zusammen mit dem Schulreferat werden anstehende Fragen sowohl von Seiten der Eltern als auch des Schulreferats diskutiert, sowie Informationen ausgetauscht.
     
  2. Wo finde ich die "Bremer Checkliste"?
    Bremer Checkliste als Empfehlung für die gesunde Ernährung finden Sie auf der Seite des Schlemmerkids oder auch anderen Institutionen.
     
  3. Wer ist für die Essensversorgung bzw. –regelung in den städtischen Kindergärten zuständig?
    In der Arbeitsplatzbeschreibung der stellvertretenden Leitungen ist, bis auf einige wenige Ausnahmen, festgeschrieben, dass die stellvertretende Leitung die Arbeiten im Zusammenhang mit der Essensversorgung übernimmt.
    Dies umfasst die Zusammenführung der zum Essen gemeldeten Kinder, die Bestellung der entsprechenden Tiefkühl-Komponenten und der dazugehörigen Ergänzungsfrischkost, sowie die Abrechnungsarbeiten (Buchhaltung) nach städt. Vorgaben. Die Erstellung des Speiseplans handhabt jede Einrichtung für sich. Je nach Konzept der Einrichtung erstellt entweder das Team, das Team unter Einbeziehung der Eltern, die Leitung oder die Stellvertretung den wöchentlichen Speiseplan. Die Kindertagesstätte kann sich die Tiefkühl-Komponenten von einer der drei städt. gelisteten Tiefkühl-Firmen liefern lassen. Die Auswahl des Tiefkühl-Lieferanten erfolgt in Abstimmung mit dem Elternbeirat. Die Auftragsvergabe erfolgt anschließend durch das Schulreferat, um Großkundenkonditionen ausnutzen zu können. Die Essensversorgung erfolgt nach der vom Stadtrat beschlossenen Vorgabe zur Essensversorgung (80% Tiefkühlkost, 20 % Frischkost). Der Speiseplan soll entsprechend der sogenannten Bremer Checkliste erstellt werden. In dieser Liste werden Empfehlungen zur kindgerechten Gestaltung des Speiseplans ausgesprochen. Die entsprechende Liste kann bei der Ernährungsfachberatung angefordert werden. Alternativ können Sie sich auch im Internet informieren, den Link dazu finden Sie am Ende dieses Absatzes. Für die Bestellung von Frischkost stehen einige Lieferanten zur Verfügung, die stadtweit liefern. Von der Fachabteilung wird jedoch empfohlen, die Bestellung bei einem Lebensmittelhändler in unmittelbarer Nachbarschaft der Einrichtung zu tätigen, wenn dieser bereit ist zuliefern. Hier sind die Einrichtungen in ihrer Entscheidung weitgehend frei. Es wird jedoch darauf hingewirkt, dass qualitativ hochwertige Lebensmittel, bevorzugt in Bio-Qualität, im Rahmen des Budgets ausgewählt werden.
  4. Gibt es eine Liste der Kindergärten mit Öffnungszeiten (z.B. länger als 17:15Uhr geöffnet)?
    Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen sind im Internet angegeben. Eine separat geführte Liste gibt es leider nicht.

  5. Wie sind die Buchungszeiten in den städtischen Kindergärten?
    Montag bis Freitag 7.45 - 17.15

    Falls es mehr als 5 Kinder in einer Einrichtung gibt, bei denen Bedarf für längere Betreuungszeiten besteht, so soll die Einrichtung laut Anweisung des Schulreferats die Öffnungszeiten ausdehnen. Die maximale Öffnungszeit ist derzeit wie folgt vom Schulreferat festgelegt: Bedarfsöffnung 7.00 - 7.45 Uhr, 12.15 - 13.00 (nur bei Vormittag über Mittag) und 17.15 - 18.00 Uhr möglich.

    Bitte informieren Sie ggf. die Eltern in Ihrer Einrichtung vor Ort über diese Möglichkeit, da uns vereinzelt Anfragen von berufstätigen Eltern erreichten, die nicht bis 17:15 Uhr an den Einrichtungen ihre Kinder abholen können.

    Eltern, die verlängerten Öffnungsbedarf haben, sollen sich vor Ort an die Leitung in der Einrichtung wenden.

  6. Nachwahl eines Elternbeiratsmitglieders (nötig z.B. nach Ausscheiden durch Umzug etc.)
    Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen findet beim Ausscheiden eines Elterbeiratsmitgliedes keine Nachwahl statt, sondern es rückt die Person mit der nächst höherer Stimmenzahl nach.

  7. Gibt es Regeln zu den Aushängen des Elternbeirats in der Einrichtung?
    Aushänge des Elternbeirates sind als Aushänge der Einrichtung zu betrachten, da der Elternbeirat Organ der Einrichtung ist und als solches tätig wird. Dabei gehört es nicht zu den Aufgaben des Elternbeirates, Öffentlichkeitsarbeit für Dritte zu leisten oder für Dritte zu werben. Das Verbot der kommerziellen und politischen Werbung an Schulen in Art.84 Abs.1 BayEUG gilt hier entsprechend.

    Der Leitung der Einrichtung obliegt das Hausrecht. Ihr kommt bei Aushängen in der Einrichtung ein Prüfungsrecht oder gar eine Prüfungspflicht zu, insbesondere wenn gegen allgemeine Regeln und Grundsätze verstoßen wird. Zu denken ist hier beispielsweise an Verstöße gegen den Datenschutz, an unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen etc.

    Bei Aushängen mit religiösem Inhalt gilt für die städtischen Kindertageseinrichtungen grundsätzlich das Gebot zur religiösen Neutralität. Aushänge mit religiösem Inhalt (z.B. Textauszüge) sind deshalb zu unterlassen. Bei bloßen Hinweisen auf Veranstaltungen in benachbarten Kirchen entscheidet im Einzelfall die Leitung unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

    Sollen die Ergebnisse einer Elternbeiratssitzung veröffentlicht bzw. ausgehängt werden, so sollte in jedem Fall vorher eine Absprache mit der Leitung erfolgen. Auf diese Weise lassen sich spätere Konflikte oder eventuelle nachträgliche Richtigstellungen vermeiden. Auch hier gilt, dass die Leitung bei Verstößen gegen allgemeine Regeln oder Grundsätze (z.B. Datenschutz) das Recht hat, die Veröffentlichungen zu untersagen bzw. eventuelle Berichtigungen zu veranlassen.

  8. Wie werden Sach- und Geldspenden geregelt? Z.B. Berechtigung zum Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) von Elternbeiratsgremien habe ich zur zuständigen Beantwortung erhalten.
    Es dürfen keine Geldspenden mehr von den Kita-Leitungen angenommen werden. Für Spenden erhalten Sie bei der Leitung die Info zu den Kontodaten des Kigas. Die Überweisungsquittung gilt als Spendenbescheinigung.

  9. Gibt es im Falle eines Personalstreiks Pläne für eine Notunterbringung der Kinder durch die Stadt? Dürfen die Räumlichkeiten des Kindergartens für Eltern und Kindern zur Verfügung gestellt werden? (Frage bezog sich auf Streik im Feb 2008) Sobald es zu einem Streik kommt, wird eine Anweisung des OB’s an die Einrichtungsleitungen geschickt. Diese soll die Organisation von Notgruppen beinhalten. Allerdings wird je nach Streikgrad in den einzelnen Einrichtungen die Errichtung von Notgruppen nicht garantiert sein -> Selbsthilfe Aktionen der Eltern sollten von den EB organisiert werden. Der GKB hat hier für die Zukunft den sogenannten Raumüberlassungsvertrag mit der Stadt ausgearbeitet. Hiermit können die Räumlichkeiten im Falle von Streik von den Eltern als Unterbringungsort genutzt werden.

  10. Gibt es eine Regelung, wie oft Eltern ein Elterngespräch führen dürfen?
    Laut BayKiBig (§14.2) können Elterngespräche regelmäßig eingefordert werden. Also mindestens zweimal pro Jahr.

  11. Können die Fortbildungsseminare für die Erzieherinnen bitte erst nach der Eingewöhnung angeboten werden?
    Die Einrichtungsleitung gibt die Seminare für die Mitarbeiter frei. Bei Personalnotstand können die Seminare von der Leitung storniert werde.

  12. Wieso findet an unserem städtischen Kindergarten keine Vorschule für die 5-Jährigen statt?
    Antwortschreiben Schulreferat zum Thema Vorschule (Dezember 2005)

  13. Was ist die "Elternbeiratsmappe"?
    Diese Mappe befindet sich an jeder Einrichtung und enthält nützliche Informationen für die Elternbeiräte vor Ort. Es finden laufend Aktualisierungen und Ergänzungen der Mappe durch das Schulreferat statt.

  14. Kann der Elternbeirat bei der Elternbefragung auch eigene Fragen stellen? Alljährlich findet einmal eine Elternbefragung in allen Einrichtungen statt. Die Befragung findet meist im Mai statt. Die Auswertung erfolgt sowohl einrichtungsbezogen als auch übergreifend. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Teilnahme an dieser Befragung sehr wünschenswert ist. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Qualitätssicherung und -entwicklung der pädagogischen Arbeit in Ihrer Kindertageseinrichtung und fließen in die Gesamtauswertung des Schulreferates stadtweit mit ein. Der Elternfragebogen ist daher standardisiert und in allen städtischen Einrichtungen gleich.Die Elternbeiräte vor Ort haben auch die Möglichkeit noch eigene einrichtungsbezogene Fragen hinzuzufügen. Dabei dürfen natürlich keine personenbezogenen Fragen gestellt werden. Eine Befragung zu Werbezwecken ist nicht gestattet.

Published on  January 9th, 2019