Gemeinsamer Kindergartenbeirat der
Landeshauptstadt München
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Letzte Aktualisierung: 8.1.2009

An dieser Stelle bieten wir einen Überblick der Antworten des Schulreferats auf Fragen, die der GKB schriftlich eingereicht hat.
Bitte haben Sie Verständnis, falls die Beantwortung der einen oder anderen Frage etwas länger gedauert hat. Offizielle Antworten der Stadt sind in Fettschrift markiert. Die Liste wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert .

Noch folgende Bitten:

  • Bitte richten Sie Fragen per E-Mail an uns: info@gkb.musin.de
  • Wir informieren Sie auch regelmäßig über unseren GKB-Verteiler. Falls Sie einen Kindergarten kennen, der noch nicht in unserem GKB Email-Verteiler ist, dann geben Sie diesem unsere Mail/www Adresse weiter. Je höher der Deckungsgrad der Einrichtungen in unserem Verteiler, desto „druckvoller“ können wir mit der Stadt kommunizieren.

 

Frage Detailinformationen Antwort
Kann der Elternbeirat bei der Elternbefragung auch eigene Fragen stellen? Alljährlich findet einmal eine Elternbefragung in allen Einrichtungen statt. Die Befragung findet meist im Mai statt. Die Auswertung erfolgt sowohl einrichtungsbezogen als auch übergreifend. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Teilnahme an dieser Befragung sehr wünschenswert ist. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Qualitätssicherung und -entwicklung der pädagogischen Arbeit in Ihrer Kindertageseinrichtung und fließen in die Gesamtauswertung des Schulreferates stadtweit mit ein. Der Elternfragebogen ist daher standardisiert und in allen städtischen Einrichtungen gleich. Die Elternbeiräte vor Ort haben auch die Möglichkeit noch eigene einrichtungsbezogene Fragen hinzuzufügen. Dabei dürfen natürlich keine personenbezogenen Fragen gestellt werden. Eine Befragung zu Werbezwecken ist nicht gestattet.
Was ist die "Elternbeiratsmappe"?   Diese Mappe befindet sich an jeder Einrichtung und enthält nützliche Informationen für die Elternbeiräte vor Ort. Es finden laufend Aktualisierungen und Ergänzungen der Mappe durch das Schulreferat statt. Neu: die Mappe ist auch auf unserer Internetseite verfügbar.
Wieso findet an unserem städtischen Kindergarten keine Vorschule für die 5-Jährigen statt?   Antwortschreiben Schulreferat zum Thema Vorschule (Dezember 2005)
Können die Fortbildungsseminare für die Erzieherinnen bitte erst nach der Eingewöhnung angeboten werden?

Fortbildung des Kindergartenpersonals:

Viele Seminare werden zu Beginn des Schuljahres angeboten und fallen damit in die Zeit der Eingewöhnung der neuen Kinder.

Die Einrichtungsleitung gibt die Seminare für die Mitarbeiter frei. Bei Personalnotstand können die Seminare von der Leitung storniert werde.

Frage: Gibt es eine Regelung, wie oft Eltern ein Elterngespräch führen dürfen?   Laut BayKiBig (§14.2) können Elterngespräche regelmäßig eingefordert werden. Also mindestens zweimal pro Jahr.
Gibt es im Falle eines Personalstreiks Pläne für eine Notunterbringung der Kinder durch die Stadt? Dürfen die Räumlichkeiten des Kindergartens für Eltern und Kindern zur Verfügung gestellt werden? (Frage bezog sich auf Streik im Feb 2008) Sobald es zu einem Streik kommt, wird eine Anweisung des OB’s an die Einrichtungsleitungen geschickt. Diese soll die Organisation von Notgruppen beinhalten. Allerdings wird je nach Streikgrad in den einzelnen Einrichtungen die Errichtung von Notgruppen nicht garantiert sein -> Selbsthilfe Aktionen der Eltern sollten von den EB organisiert werden.
Wie werden Sach- und Geldspenden geregelt? Z.B. Berechtigung zum Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) von Elternbeiratsgremien habe ich zur zuständigen Beantwortung erhalten.   Quittungen werden nur bei neuen Sachen ausgestellt. Entsprechende Formulare müssen bei der Einrichtungsleitung vorliegen. Wichtig: die KiGa und die Bezirksleitung müssen das Formular unterzeichnen.
Nach welchen Regeln wird ein Elternbeirat gewählt? Gibt es eine allgemeingültige Satzung?   Siehe Elternbeiratsmappe.
Gibt es die Möglichkeit ein gebührenfreies Konto für den EB einzurichten? Der EB hat selbst Geld in der Elternbeiratskasse und möchte dieses Geld lieber auf ein Bankkonto bringen.. Diese Möglichkeit gibt es leider nicht mehr.
Gibt es Regeln zu den Aushängen des Elternbeirats in der Einrichtung?  
  • Aushänge des Elternbeirates sind als Aushänge der Einrichtung zu betrachten, da der Elternbeirat Organ der Einrichtung ist und als solches tätig wird. Dabei gehört es nicht zu den Aufgaben des Elternbeirates, Öffentlichkeitsarbeit für Dritte zu leisten oder für Dritte zu werben. Das Verbot der kommerziellen und politischen Werbung an Schulen in Art.84 Abs.1 BayEUG gilt hier entsprechend.
  • Der Leitung der Einrichtung obliegt das Hausrecht. Ihr kommt bei Aushängen in der Einrichtung ein Prüfungsrecht oder gar eine Prüfungspflicht zu, insbesondere wenn gegen allgemeine Regeln und Grundsätze verstoßen wird. Zu denken ist hier beispielsweise an Verstöße gegen den Datenschutz, an unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen etc.
  • Bei Aushängen mit religiösem Inhalt gilt für die städtischen Kindertageseinrichtungen grundsätzlich das Gebot zur religiösen Neutralität. Aushänge mit religiösem Inhalt (z.B. Textauszüge) sind deshalb zu unterlassen. Bei bloßen Hinweisen auf Veranstaltungen in benachbarten Kirchen entscheidet im Einzelfall die Leitung unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
  • Sollen die Ergebnisse einer Elternbeiratssitzung veröffentlicht bzw. ausgehängt werden, so sollte in jedem Fall vorher eine Absprache mit der Leitung erfolgen. Auf diese Weise lassen sich spätere Konflikte oder eventuelle nachträgliche Richtigstellungen vermeiden. Auch hier gilt, dass die Leitung bei Verstößen gegen allgemeine Regeln oder Grundsätze (z.B. Datenschutz) das Recht hat, die Veröffentlichungen zu untersagen bzw. eventuelle Berichtigungen zu veranlassen.
Nachwahl eine Elternbeirats (nötig z.B. nach Ausscheiden eines EB’s durch Umzug,…)   Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen findet beim Ausscheiden eines Elterbeiratsmitgliedes keine Nachwahl statt, sondern es rückt die Person mit der nächst höherer Stimmenzahl nach.
Buchungszeiten in den städtischen Kindergärten  
  • Montag bis Freitag 7.45 - 17.15
  • Falls es mehr als 5 Kinder in einer Einrichtung gibt, bei denen Bedarf für längere Betreuungszeiten besteht, so soll die Einrichtung laut Anweisung des Schulreferats die Öffnungszeiten ausdehnen. Die maximale Öffnungszeit ist derzeit wie folgt vom Schulreferat festgelegt: Bedarfsöffnung 7.00 - 7.45 Uhr, 12.15 - 13.00 (nur bei Vormittag über Mittag) und 17.15 - 18.00 Uhr möglich.
  • Bitte informieren Sie ggf. die Eltern in Ihrer Einrichtung vor Ort über diese Möglichkeit, da uns vereinzelt Anfragen von berufstätigen Eltern erreichten, die nicht bis 17:15 Uhr an den Einrichtungen ihre Kinder abholen können.
  • Eltern, die verlängerten Öffnungsbedarf haben, sollen sich vor Ort an die Leitung in der Einrichtung wenden.
Gibt es eine Liste der Kindergärten mit Öffnungszeiten (z.B. länger als 17:15Uhr geöffnet)?  

Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen sind im Internet angegeben.

Eine separat geführte Liste gibt es nicht.

Wer ist für die Essensversorgung bzw. –regelung in den städtischen Kindergärten zuständig?  
  • In der Arbeitsplatzbeschreibung der stellvertretenden Leitungen ist, bis auf einige wenige Ausnahmen, festgeschrieben, dass die stellvertretende Leitung die Arbeiten im Zusammenhang mit der Essensversorgung übernimmt.
  • Dies umfasst die Zusammenführung der zum Essen gemeldeten Kinder, die Bestellung der entsprechenden Tiefkühl-Komponenten und der dazugehörigen Ergänzungsfrischkost, sowie die Abrechnungsarbeiten (Buchhaltung) nach städt. Vorgaben. Die Erstellung des Speiseplans handhabt jede Einrichtung für sich. Je nach Konzept der Einrichtung erstellt entweder das Team, das Team unter Einbeziehung der Eltern, die Leitung oder die Stellvertretung den wöchentlichen Speiseplan. Die Kindertagesstätte kann sich die Tiefkühl-Komponenten von einer der drei städt. gelisteten Tiefkühl-Firmen liefern lassen. Die Auswahl des Tiefkühl-Lieferanten erfolgt in Abstimmung mit dem Elternbeirat. Die Auftragsvergabe erfolgt anschließend durch das Schulreferat, um Großkundenkonditionen ausnutzen zu können. Die Essensversorgung erfolgt nach der vom Stadtrat beschlossenen Vorgabe zur Essensversorgung (80% Tiefkühlkost, 20 % Frischkost). Der Speiseplan soll entsprechend der sogenannten Bremer Checkliste erstellt werden. In dieser Liste werden Empfehlungen zur kindgerechten Gestaltung des Speiseplans ausgesprochen. Die entsprechende Liste kann bei der Ernährungsfachberatung angefordert werden. Alternativ können Sie sich auch im Internet informieren, den Link dazu finden Sie am Ende dieses Absatzes. Für die Bestellung von Frischkost stehen einige Lieferanten zur Verfügung, die stadtweit liefern. Von der Fachabteilung wird jedoch empfohlen, die Bestellung bei einem Lebensmittelhändler in unmittelbarer Nachbarschaft der Einrichtung zu tätigen, wenn dieser bereit ist zuliefern. Hier sind die Einrichtungen in ihrer Entscheidung weitgehend frei. Es wird jedoch darauf hingewirkt, dass qualitativ hochwertige Lebensmittel, bevorzugt in Bio-Qualität, im Rahmen des Budgets ausgewählt werden.
Wo finde ich die "Bremer Checkliste"?   Bremer Checkliste auf der Seite des Bundesernährungsministeriums:
http://www.fitkid-aktion.de/fitkit+aktion/vollwertige-fakten/bremer-checkliste/
Was ist der GKB?  

Der GKB ist die Interessensvertretung aller Münchner Eltern, deren Kind einen städtischen Kindergarten oder eine Kooperationseinrichtung besucht.

Zusammen mit dem Schulreferat werden anstehende Fragen sowohl von Seiten der Eltern als auch des Schulreferats diskutiert, sowie Informationen ausgetauscht.

Die Satzung des GKB finden Sie in der Infomappe für Elternbeiräte in Ihrer Einrichtung.

     

 

 

  • GKB e-mail Verteilerliste
    • Verbesserung des e-mail Abdeckungsgrads der Kindertagesstätten durch den Schulverteiler (Infoblatt des GKB). Ziel soll sein, den Großteil der Elternbeiräte über unseren e-mail Verteiler zu erreichen.
    • Status: Formblätter an die Stadt - zwecks weiterer Verteilung über den Schulverteiler an die KiGa Einrichtungen und Elternbeiräte - weitergeleitet.
    • Wurde über Schulverteiler/Rapport verteilt.

     

Informationen der Stadt:
Rundschreiben des Schulreferats: "Fremdanbieter in Kindergärten"
Stellungnahme des Schulreferats "Vorteile von Tiefkühlkost"
GKB-Archiv:
GKB-Info Aktivitäten 2004/2005