Gemeinsamer Kindergartenbeirat der
Landeshauptstadt München
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Vorab-Stellungnahme des GKB zum Satzungsentwurf der Stadt München
bezüglich der Gebühren für Kindertagesstätten

(Versandt am 26.04.2006)

1. Qualität muss bestehen bleiben
2. Angemessene Beiträge
2.1. Unser Kritikpunkt: Brutto-Netto-Einkommen
2.2. Unser Kritikpunkt: Grundlage Vorvorjahreseinkommen
3. Kritikpunkt: Planbarkeit der Entwicklung von Kindergartengebühren



1. Qualität muss bestehen bleiben

Wir Eltern sehen und schätzen die hohe Qualität der Kinderbetreuung in den städtischen Kindergärten und Kooperationseinrichtungen. Einsparmaßnahmen, die sich aus finanziellen Engpässen der Stadt München ergeben, sollten auf keinen Fall zulasten der Betreuung der Kinder gehen. Die derzeitige Qualität sollte gewährleistet bleiben bzw. eher - nach dem Feedback von Eltern, die den GKB in den letzten 16 Monaten erreichten - noch ausgebaut werden (z.B. Bitten von Eltern um Aufstockung der Springer-Teams, mehr Interkulturelle Erzieherinnen).
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2. Angemessene Beiträge

Der Mehrheit der Eltern ist klar, dass Qualität ihren Preis hat. Eltern sind bereit, einen angemessenen Beitrag zu zahlen, wenn sie ihre Kinder gut betreut wissen. Jedoch muss hierbei die finanzielle Situation der Eltern berücksichtigt werden.
Die Kindergartengebühr sollte einen gewissen zumutbaren Prozentsatz des monatlich netto zur Verfügung stehenden Einkommens der Familie nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit muss sich - nach Abzug von Münchner Mieten und Kindergartengebühr - noch lohnen.
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2.1. Unser Kritikpunkt: Brutto-Netto-Einkommen

Die bisherige Satzung enthält eine Staffelung nach Einkommensstufen der Familie.
Leider wird hierbei nicht unterschieden, ob es sich dabei um Brutto- oder Nettoeinkommen handelt. (Beispielrechnungen siehe Anlage 1) Familien, die ihr Einkommen aus einer normalen Arbeitnehmertätigkeit bekommen, müssen von diesem Einkommen jedoch noch Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge abführen.

So wird bei der Festsetzung der Gebühren eine Familie mit einem Einkommen von 60.000 EUR brutto als Arbeitnehmer (entspricht 36.000 EUR netto) in die höchste Kategorie eingestuft.

Verdienen beide Eltern jeweils in einem Vollzeitjob den derzeitigen Durchschnittslohn (für Deutschland im letzten Jahr knapp 30.000 EUR brutto pro Jahr), so kommen diese bei der Gebührenfestsetzung schon in die höchste Stufe.

Es wäre wünschenswert, die Einstufung in Gebührenstufen aufgrund des tatsächlichen Nettoeinkommens vorzunehmen. Also nicht wie bisher das Bruttoeinkommen, sondern das Nettofamilieneinkommen aus Arbeitnehmertätigkeit mit anderen steuerfreien, sozialversicherungsfreien Einkommen oder Zuwendungen zusammenzurechnen und aufgrund dieses der Familie tatsächlich monatlich zur Verfügung stehenden Betrags die Höhe der monatlichen Betreuungsgebühr festzulegen.
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2.2. Unser Kritikpunkt: Grundlage Vorvorjahreseinkommen

Das relevante Einkommen ist zudem das Vorvorjahreseinkommen. Familien, die es sich finanziell und beruflich leisten können, dass ein Partner die vollen drei Jahre Elternzeit ausschöpft und erst mit Eintritt des Kindes in den Kindergarten wieder Arbeit aufnimmt, profitieren hiervon am meisten: die ersten beiden Jahre im Kindergarten zählt noch das Familieneinkommen der Jahre, in denen nur ein Partner arbeitete (siehe Anlage 2).

Eltern oder Alleinerziehende, die es sich finanziell/beruflich nicht leisten können, jahrelang Erziehungsurlaub zu nehmen, können hiervon nicht profitieren.

Da die Stadt sicher auch künftig beabsichtigt, einen gewissen Ziel-Deckungsgrad der Kosten durch die Elternbeiträge zu erreichen (bzgl. Vorjahre, siehe OB-Kolumne März 2003, Anlage 3), müssen solche Vergünstigungen für manche Eltern von anderen Eltern über höhere Gebühren mit getragen werden.

Aus unserer Sicht ist das Vorvorjahreseinkommen als Berechnungsgrundlage daher ungerecht.

Aus Sicht der Eltern wäre es am gerechtesten, wie in nahezu allen anderen deutschen Städten auch in München das aktuelle Einkommen zur Berechnung der Beiträge heranzuziehen.
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3. Kritikpunkt: Planbarkeit der Entwicklung von Kindergartengebühren

Bereits 2003 hat es eine starke Erhöhung der Kindergartengebühren in München gegeben, nachdem zuvor die Kindergartengebühren 12 Jahre lang konstant geblieben sind.

Offenbar ist derzeit im Gespräch, nun ab Herbst den bisher kostenfreien August (in dem ohnehin die Einrichtungen bis zu 3 Wochen geschlossen sind) künftig ebenfalls zu berechnen. Wenn die monatlich Gebühren gleich bleiben, würde allein die Einrichtung von künftig 12 statt bisher 11 Monatsbeiträgen eine Erhöhung der Gebühr um mehr als 8 Prozent bedeuten.

Eine Erhöhung in diesem Ausmaß halten wir für zu hoch für Familien.
Falls der August kostenpflichtig wird, müsste aus unserer Sicht zwingend der jeweilige Monatsbeitrag sinken, so dass sich ingesamt auf das ganze Jahr betrachtet eine Gebuehrenerhöhung deutlich unter 8% Steigerung ergibt.

Falls Eltern aufgrund der neu eingeführten Buchungszeiten hohe Stundenzahlen buchen müssen, befürchten wir jedoch, dass auch die monatliche Gebühr ohnehin noch steigt. Eine Erhöhung in diesem Umfang (8% plus X) halten wir aber derzeit für Familien für schwer verkraftbar.

Wir halten dies auch nicht für angemessen, da die Kindergartengebühren bereits im Jahr 2003 sehr stark erhöht wurden.
Seither sind die Personalkosten gestiegen, jedoch lagen die Tariferhöhungen unterhalb von 8%.
Es ist im Interesse von uns Eltern, dass das Personal, das unsere Kinder betreut, angemessen bezahlt wird und sind auch bereit unseren Teil dazu beizutragen. Die Erhöhung muss jedoch zum einen für die Eltern nachvollziehbar und zum zweiten finanziell tragbar sein.

Für künftige Gebührenerhöhungen würden wir daher begrüßen, wenn die Gebühren im Jahr 2007/2008 gar nicht und danach maximal binnen eines Jahres um die jährliche Inflationsrate steigen würden. Besser eine langsame, geringe Erhöhung als eine so starke Erhöhung wie im Jahr 2003.
Für Eltern wäre es gut, bereits frühzeitig zu wissen, womit sie im schlimmsten Fall rechnen müssen.

Ab 1.1.2007 wird auch noch die Mehrwertsteuer steigen, was die Familien ohnehin zu spüren bekommen werden.
Bereits jetzt hören wir von den Einrichtungen, dass manche Eltern kein "Spielgeld" mehr zahlen können (in den meisten Einrichtungen wird monatlich ca. 10 EUR für Material, Getränke, etc. pro Kind eingesammelt) und es Probleme gibt, wenn für gemeinsame Besuche von Weihnachtsmärchen, Zoo oder Bauernhof im Kindergarten Geld eingesammelt werden soll.

Wir möchten daher hier an Sie appellieren, eine Lösung zu finden, in der die Elternbeiträge gerecht auf die Schultern aller Eltern verteilt werden und so bemessen sind, dass sie von dem netto zur Verfügung stehenden Geld von den Eltern zu erbringen sind. Es wäre schön, wenn Familien trotz der angespannten Finanzsituation der Stadt ein bisschen finanzieller Spielraum bliebe, um neben der reinen Kindergartengebühr auch weiterhin Aktivitäten vom Kindergarten wie Ausflüge, Weihnachtsmärchen, aber auch Musikunterricht an der Städtischen Musikschule oder den Sportverein aus eigener Kraft zahlen zu können.

Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Stadt München, weiterhin in den Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten zu investieren und freuen uns, wieviele Plätze in den letzten Jahren entstanden sind bzw. wieviele in den nächsten Jahren noch dazukommen werden. Die Kindergarteneltern sind sicherlich bereit, hierzu auch ihren Beitrag durch angemessene Gebühren beizutragen. Dabei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass für Eltern eine gewisse Sicherheit und Planbarkeit bei der Kinderbetreuung notwendig ist, sowohl was das Vorhandensein als auch das dauerhafte Sich-leisten-Können der Plätze angeht. Sprunghafte massive Gebührenerhöhungen sind für Familien nicht tragbar.
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