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Gemeinsamer Kindergartenbeirat der
Landeshauptstadt München
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 22. Juli 2009

Aktuelles zum Streik 2009

NEU(31.7.2009):
ver.di, GEW und KAV erzielen Einigung bei Verhandlungen
Urabstimmung beginnt

Liebe Eltern,
am Montag, den 24.7. gaben ver.di, GEW und KAV einen Einigungsvorschlag bekannt. Die Bildungsgewerkschaft GEW hat heute, am 31.7.2009, ihre Mitglieder zur Abstimmung über das Tarifergebnis aufgerufen. Mit dem Resultat der Urabstimmung wird am 20. August gerechnet. Die Streikdelegiertenversammlung sowie die Bundestarifkommission haben dem Ergebnis bereits zugestimmt.

NEU(21.7.2009):

Streikaufruf von ver.di für 22. und 24.7.2009


Liebe Eltern,
derzeit liegt dem GKB ein Streikaufruf für ganz München für den 22. und 24.7.2009 vor:
  • 22.07.2009 Streikaufruf für einzelne Beschäftigte. Zu einer Schließung von Einrichtungen wird es dabei nicht kommen.
  • 24.07.2009 Streikaufruf zu einem Ganztagesstreik in allen Kinderbetreuungseinrichtungen sowohl des Schulreferats als auch des Sozialreferats.
Bitte informieren Sie sich in ihrer Einrichtung ob Sie betroffen sind. Falls Ihre Einrichtung streikt und Sie Ihr Kind nicht selbst betreuen können, melden Sie Ihrer Leitung den Bedarf eines Härtefallplatzes.

NEU(17.7.2009):


Antwort von OB Ude - GKB fordert gemeinsam mit GEbKri: Zuviel gezahltes Geld von Eltern für Streiktage soll den Kindern zufließen!

Heute haben wir von Herrn OB Ude eine Antwort auf unsere Forderung erhalten: Die an Streiktagen eingesparten Gelder für Personal bleiben zweckgebunden bei den Kindertagesstätten und das Essensgeld verbleibt den Einrichtungen für die künftige Essensplanung.
Am 26.6.2009 hatten wir uns an die Stadt München, Oberbürgermeister Christian Ude und 2. Bürgermeisterin Christine Strobl gewandt und gefordert, dass die von den Eltern für die Streiktage zuviel gezahlten Gebühren und Essensgelder wieder den Familien und Kindern zufließen.

NEU(9.7.2009):


Öffentlicher Appell des GKB an ver.di, KAV und die Stadt München am 9.7.2009

In einem Öffentlichen Appell wenden wir uns heute angesichts der Streikankündigungen an die Verhandlungspartner ver.di und KAV sowie die Stadt München:
- GKB Appell an ver.di, KAV und die Stadt München vom 9. Juli 2009
- Druckversion(2 Seiten, DIN A4): GKB Appell an ver.di, KAV und die Stadt München vom 9. Juli 2009

NEU(9.7.2009):

Streikaufruf von ver.di für 16. und 17.7.2009


Liebe Eltern,
derzeit liegt dem GKB ein Streikaufruf für ganz München für den 16. und 17.7.2009 vor. Der 24.7. wird als weiterer möglicher Streiktag für München genannt.
Dem GKB liegen keine Informationen darüber vor, welche Einrichtungen/Erzieherinnen am Streik teilnehmen wollen. Bitte informieren Sie sich vor Ort in Ihrer Einrichtung und erkundigen Sie sich dort nach Ersatzunterbringungsmöglichkeiten.

NEU(26.6.2009):


Liebe Eltern,
derzeit liegen dem GKB noch keine Informationen über weitere Vollstreiks in ganz München vor.


ver.di teilte uns lediglich am 24.6. mit:
  • 1. Ab nächster Woche wird es bis zum Ferienbeginn und auch während der bayerischen Ferien jeden Freitag einen Aktions- und Streiktag geben. Dabei handelt es sich um keine Vollstreiktage, sondern um einen Streikaufrufe für einen jeweils begrenzte Bereiche.
  • 2. Folgende Streikaufrufe zur Durchführung sind bereits vereinbart worden:
    - 03. Juli 2009 Jugendamt und Sozialreferat
    - 10. Juli 2009 Kita-Bezirk 4 (Pasing, Aubing)
    - 17. Juli 2009 Kita-Bezirk 13 (Großhadern, Hadern)
  • 3. Vor dem Ferienbeginn wird es aus heutiger Sicht noch einen Vollstreiktag für alle Einrichtungen geben. Der Termin soll bayernweit abgestimmt werden. Deshalb konnte er noch nicht festgelegt werden. In der Diskussion ist Freitag, der 24. Juli 2009.

NEU(19.6.2009):

Liebe Eltern,
anbei von ver.di München aktuelle Informationen vom 18.6.2009 von der Gewerkschaftsseite. Es deutet sich an, dass es nächsten Dienstag (23.06.2009) zu einem 1-tägigem Streik kommt, da laut der ver.di homepage die Verhandlungen heute ergebnislos abgebrochen wurden.

Aktuelle Informationen der Arbeitgeberseite:
Presseerklärung der VKA (Vereinigung der Arbeitgeberverbände) vom 19.6.2009

Herzliche Grüße
Euer GKB

Erklärung an den GKB, geschickt vom ver.di Geschäftführer München, Heinrich Birner:

Die kommunalen Arbeitgeber haben es in der Hand
Aufruf zur Fortsetzung des Streiks, falls wieder keine Einigung

Die Verhandlungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst können zu einer Einigung führen. Zumindest die Gewerkschaft ver.di strebt eine Einigung noch vor der Sommerpause an.
Für den Fall, dass die aktuelle Verhandlungsrunde wieder ohne Einigung beendet wird, hat die Münchner Streikleitung der Gewerkschaft ver.di beschlossen für Dienstag, 23. Juni 2009 erneut zu einem Ganztagesstreik aufzurufen. Von dem Streikaufruf würden folgende Einrichtungen der Landeshauptstadt München betroffen sein: Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendamt, allgemeiner Sozialdienst, Sozialbürgerhäuser.
In der Woche vom 22.06.-26.06.2009 wird es nach der aktuellen Planung darüber hinaus keinen weiteren Streik in den Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Das Szenario mit einem Streikaufruf für fünf Tage in Folge ist vorerst vom Tisch. Es würde erst dann wieder ausgepackt, wenn es unerwartet doch noch zu einer Eskalation am Verhandlungstisch käme. Entscheidungen für die Woche ab dem 29.06.2009 werden situationsabhängig Anfang nächster Woche getroffen.
ver.di München hat während der Pfingstferien auf Streiks verzichtet. Mit Rücksicht auf die Eltern sogar noch die ganze Woche nach den Ferien. "Wir erwarten jetzt aber, dass die Arbeitgeber ihre Blockade aufgeben", erklärte Heinrich Birner, ver.di-Geschäftsführer in München. "Die Arbeitgeber haben es in der Hand. Wenn sie weiter beim Gesundheitsschutz und bei der Eingruppierung mauern, dann läuft in München die Streikmaschinerie wieder an. Die seit über drei Wochen gezeigte Geduld der Münchner Beschäftigen darf nicht überstrapaziert werden."

Heinrich Birner
Geschäftsführer
ver.di-Bezirk München
Schwanthalerstr. 64
80336 München
Fax: +49 (0)89 59977-7775
E-Mail: heinrich.birner@verdi.de
Internet: http://www.verdi-muenchen.de

NEU(6.6.2009):
Liebe Eltern,
derzeit liegen dem GKB noch keine Informationen über weitere Streiks vor. Die Gewerkschaft ver.di hat jedoch versichert, dass es keine Streiks in den Pfingstferien geben wird.


06.06.2009: Anfrage Streik und Gebühr/Essensgeld


Anläßlich des Streiks, der im Mai an bis zu 5 Werktagen in vielen städtischen Kindergärten stattfand, erhielt der GKB von zahlreichen Eltern Anfragen bezüglich einer Rückerstattung von Besuchsgebühren bzw. Essensgeld.
Der GKB hat daher das Schulreferat um eine offizielle Antwort dieser Frage gebeten.

Hier die Stellungnahme des Schulreferats vom 3.Juni 2009 im Wortlaut:

Ermäßigung der Kindertageseinrichtungsgebühren bei Streiks in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Eine Gebührenrückerstattung wegen der Streikmaßnahmen in den städtischen Kindertageseinrichtungen ist nicht möglich.
Die Erhebung von Gebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen ist in der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung geregelt. Diese Satzung sieht nur dann eine Ermäßigung der Besuchsgebühr vor, wenn eine städtische Kindertageseinrichtung ersatzlos für mindestens fünf aufeinander folgende Besuchstage geschlossen ist (§ 11 Abs. 1 Satz 2 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung).
§11 Abs.3 der Satzung kann nur bei besonderen, d.h. auch einzelnen Härtefällen angewandt werden. Ein solcher Härtefall liegt bei streikbedingten Schließungen grundsätzlich nicht vor. Streikbedingte Beeinträchtigungen können im Übrigen keinesfalls dem Träger einer Kindertageseinrichtung angelastet werden, zumal der (dieses Mal bundesweite) Streik stellvertretend für die Gesamtvertretung der öffentlichen Arbeitgeber gegen kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen, u.a. die Landeshauptstadt München gerichtet ist.
Bei einer Arbeitsniederlegung von weniger als 5 Tagen gelten für das Verpflegungsgeld die obigen Ausführungen zu den Besuchsgebühren (§ 3 Abs. 4 der Satzung).
Grundsätzlich sind zum Verständnis dieser Regelungen in der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung folgende Gesichtspunkte wichtig und wesentlich:
  • Bei der Erhebung der Besuchsgebühren werden, um auch Ferienschließungen und individuelle Abwesenheiten eines Kindes abzugelten, grundsätzlich nur 11 Monate je Kindertageseinrichtungsjahr zu Grunde gelegt. Gleichwohl wird die jährliche Besuchsgebühr aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Nachvollziehbarkeit der Abbuchung für die Eltern jedoch auf 12 Monate umgelegt und entsprechend auch 12 mal im Einrichtungsjahr in Rechnung gestellt bzw. abgebucht.
  • Gleiches gilt für die Forderung des Verpflegungsgeldes. Die Abrechnung der Standardsverpflegungstage (§ 3 Abs. 4 der Satzung) hatte sich schon lange bei den städtischen Kinderkrippen bewährt und wurde daher bei der Fortschreibung und Vereinheitlichung der Gebührensatzungen für die städtischen Kindertageseinrichtungen für die Kindergärten, Kooperationseinrichtungen, Horte und Tagesheime übernommen. Sie führt in einer Reihe von Monaten zu einer Nichtberechnung von in der Regel bis zu 2 Verpflegungstagen, da stets höchstens nur 20 Verpflegungstage berechnet werden. Die geltende Gebührensatzung und damit auch diese Regelungen wurden im Übrigen vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
  • Weder die Einnahmen aus Gebühren noch aus dem Verpflegungsgeld decken den tatsächlichen Aufwand für die tägliche Essensversorgung. Das Gebührenaufkommen deckt insgesamt rd. 15% der Gesamtkosten des Betriebs der städtischen Kindertageseinrichtungen. Das Verpflegungsgeld wird weitgehend für den Lebensmitteleinkauf aufgebraucht. Die weiteren Kosten, die für die Zubereitung und Bereitstellung der Verpflegung, insbesondere das Mittagessen, anfallen, wie z.B. Personal-, Energie-, Wartungs- und Instandhaltungskosten werden aus dem städtischen Haushalt und damit aus dem Steueraufkommen bezahlt. Die von den städtischen Kindertages-einrichtungen angebotene Verpflegung ist somit erkennbar subventioniert (was allerdings einer Reihe von Eltern, deren Kinder zwar einen städtischen Kindergarten besuchen, aber nicht am Mittagessen teilnehmen, nicht zugute kommt).

22.5.2009:
Streikaufruf ver.di in München für Dienstag, 26. Mai und Mittwoch 27. Mai 2009

Liebe Eltern,
Die Gewerkschaft ver.di ruft in München am Dienstag, 26. Mai und Mittwoch 27. Mai 2009 zum Streik auf Dem GKB liegen keine Informationen vor, welche städtischen Kindertagesstätten vom Streik betroffen sein werden.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ort in Ihrer Einrichtung!

22.05.2009: GKB-Stellungnahme

Hier klicken zur:

Stellungnahme des GKB zur Auseinandersetzung um einen Gesundheitstarifvertrag in den Sozial- und Erziehungsdiensten

15.5.2009:
Streikaufruf ver.di in München für Montag, 18. Mai und Dienstag 19. Mai 2009

Liebe Eltern,
Die Gewerkschaft ver.di ruft in München am Montag, 18. Mai und Dienstag 19. Mai 2009 zum Streik auf Dem GKB liegen keine Informationen vor, welche städtischen Kindertagesstätten vom Streik betroffen sein werden.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ort in Ihrer Einrichtung!
15.5.2009:

Liebe Miteltern,

89,9 Prozent der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst haben für einen Arbeitskampf gestimmt. In München werden am 18. und 19. Mai Einrichtungen bestreikt.
  • 1. Welche Einrichtungen streiken? Welche Einrichtung definitiv streikt, könnte rein rechtlich erst Streiktag selbst von den Erziehern und Erzieherinnen vor Ort entschieden werden. Die Erzieher und Erzieherinnen wurden allerdings von ihrem Arbeitgeber, dem Schul- und Kultusreferat, gebeten, die Eltern möglichst frühzeitig über Schließungen zu informieren.
  • 2. Wird es offene Einrichtungen geben? Das hängt allein davon ab, ob die Beschäftigten sich dem Streik anschließen oder nicht. Die Erzieher und Erzieherinnen, welche dem Streikaufruf nicht folgen, können ihre Einrichtung in gewohnter Weise betreiben (falls nur ein Teil des Personals am Streik nicht teilnimmt, kann natürlich nur ein Teil Kinder - gemäß den Richtlinien der LHM ? betreut werden).
  • 3. Dürfen Eltern die Einrichtungen betreiben? Nein, allein aus versicherungstechnischen Gründen dürfen Eltern die Einrichtung nicht betreiben.
  • 4. Wo kann ich mein Kind unterbringen, falls meine Einrichtung streikt? Die einzige Möglichkeit ist die private Selbsthilfe der Eltern, anbei finden Sie ein Formular:
    Formblatt zum Aushängen für von Eltern organisierte private Notgruppen
  • 5. Was macht der GKB? Wir versuchen alles, damit die Einschränkungen möglichst moderat verlaufen. Allerdings liegt eine schnelle Beilegung des Streiks ganz in der Hand von ver.di und den kommunalen Arbeitgeberverbänden. Daher unser Aufruf an die Tarifparteien, sich möglichst bald an den Verhandlungstisch zu setzen um zu einer möglichst schnellen Lösung zu kommen.
Noch einige detailliertere Informationen:
  • Alle Eltern sollten sich noch in dieser Woche bei der Leitung der Kindertageseinrichtung, in der ihr Kinder bzw. ihre Kinder betreut werden, erkundigen, ob und ggf. in welchem Umfang sich das Erziehungspersonal am Streik beteiligen wird. Davon hängt sehr wesentlich ab, ob die Einrichtung geschlossen sein wird bzw. ob ein Notdienst eingerichtet werden kann. (Es kann selbstverständlich auch sein, dass sich vom Erziehungspersonal einer Einrichtung niemand am Streik beteiligen will und der Betrieb in gewohnter Weise möglich bleibt.) Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber vor allem auch, dass die Leitungen gebeten sind, von sich aus für eine rechtzeitige und möglichst genaue Information der Eltern zu sorgen. Hierzu wurden die Leitungen zwischenzeitlich ausdrücklich gebeten, was aber die Verpflichtung der Eltern, sich rechtzeitig zu erkundigen, nicht ersetzt.
  • Am 19.5.2009 findet nachmittags die Personalversammlung der städtischen Kindergärten, Horte und Kooperationseinrichtungen für das 1. Halbjahr 2009 statt. Die Durchführung von Personalversammlungen ist im Bayer. Personalvertretungsgesetz festgeschrieben und bedeutet daher einen gesetzlichen Auftrag für die Personalvertretung. Erfahrungsgemäß werden daher relativ viele Kindertageseinrichtungen ganz oder teilweise geschlossen sein. Die Teilnahme an Personalversammlungen ist Teil der Arbeitszeit, der Streik wird daher am 19.5.2009 vermutlich mittags beendet sein, was aber dann nicht zur Öffnung streikbedingter Einrichtungen an diesem Tag führen wird.
  • Im vergangenen Jahr war längere Zeit immer vom Abschluss einer Notdienstvereinbarung zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Stadt die Rede. Inzwischen konnte geklärt werden, dass die Voraussetzungen für eine solche Vereinbarung, wie sie beispielsweise grundsätzlich für Krankenhäuser aus naheliegenden Gründen einschlägig sind, für den Bereich der Kindertageseinrichtungen nicht begründet vertreten werden können. Es wird daher auch in diesem Jahr keine solche Regelung geben. Sie würde im Übrigen den in Art. 9 Abs. 3 GG verankerten Anspruch auf Wahrnehmung des Streikrechts beschränken.
    Herzliche Grüße
    Euer GKB
NEU(4.5.2009): Streikaufruf ver.di für Mittwoch, 6. Mai 2009
Liebe Eltern, Die Gewerkschaft ver.di ruft am Mittwoch, den 6. Mai 2009 von 6:00 bis 18:00 Uhr zu bundesweiten Warnstreiks bei Sozial- und Erziehungsdiensten auf Dem GKB liegen keine Informationen vor, welche städtischen Kindertagesstätten vom Warnstreik betroffen sein werden.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ort in Ihrer Einrichtung!